Als Grundstückseigentümer in Krefeld sind Sie verpflichtet, den anliegenden Gehweg von Schnee und Eis zu befreien. Wer das versäumt, haftet bei Unfällen persönlich. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie – Schneeräumung und Streudienst für Gehwege, Zufahrten und Stellplätze. Dauervertrag oder auf Abruf.
Wir räumen den anliegenden Gehweg Ihres Grundstücks bis auf das Pflaster – auf die gesetzlich vorgeschriebene Breite von mindestens 1,50 m in Krefeld. Räumzeit: ab 6:00 Uhr, vor Beginn der Pflicht um 7 Uhr.
Bei Eisglätte oder festgetretenem Schnee streuen wir abstumpfendes Material (Splitt, Granulat) – kein Streusalz, das in Krefeld auf Gehwegen verboten ist. Sicheres Begehen ohne Pflasterschäden.
Schneeräumung für Garageneinfahrten, Carports und Grundstückszufahrten. Hier kann auf Wunsch auch Streusalz eingesetzt werden – für schnellere Eisschmelze ohne Rutschgefahr bei Fahrzeugen.
Größere Flächen wie Firmenparkplätze, WEG-Stellplätze und Einfahrtsbereiche werden beräumt und gestreut. Auf Wunsch mit Dokumentation der Einsätze für Haftungsnachweise.
Im Dauervertrag kommen wir automatisch bei jeder Schnee- und Glatteismeldung – ohne dass Sie anrufen müssen. Der monatliche Pauschalpreis gilt für die gesamte Wintersaison, egal wie oft wir kommen.
Keine Lust auf Dauervertrag? Rufen Sie uns an, wenn Schnee fällt – wir kommen so schnell wie möglich. Ideal für Objekte, die nicht täglich geräumt werden müssen, oder als Ergänzung für Ausnahmefälle.
In Krefeld gilt: Grundstückseigentümer und Mieter müssen die anliegenden Gehwege von Schnee und Eis freihalten. Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr – und das bis 20 Uhr. Wer das versäumt und jemand stürzt, haftet persönlich für Schäden und Verletzungen. Das ist kein theoretisches Risiko.
Wer früh morgens nicht selbst mit der Schaufel auf der Straße stehen will – oder wer als Vermieter für mehrere Objekte verantwortlich ist – braucht einen verlässlichen Winterdienst. Als Gartenbaubetrieb in Krefeld starten wir unsere Winterdiensttouren ab 6:00 Uhr, damit Ihre Gehwege zum Pflichtbeginn um 7 Uhr bereits geräumt und sicher sind.
Wichtig: In Krefeld ist Streusalz auf öffentlichen Gehwegen verboten. Wir streuen ausschließlich erlaubte abstumpfende Mittel – Splitt, Sand oder Granulat. Nur auf privaten Zufahrten und Stellplätzen kann auf Wunsch Salz eingesetzt werden.
Kombinieren Sie Winterdienst mit unserem Hausmeisterdienst oder der Objektpflege im Jahrespaket – ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ganzjährig abgesichert.
Wir starten vor der gesetzlichen Räumpflicht. So sind Ihre Gehwege zum Pflichtbeginn um 7 Uhr bereits frei – kein Risiko, kein Stress, keine Haftung.
Wir kennen die Krefelder Vorschriften und streuen nur erlaubte Mittel. Kein Bußgeld für verbotenes Salz, kein Schaden an Pflaster oder Bepflanzung durch falsche Streumittel.
Kein Anruf nötig, kein Vergessen. Wir kommen automatisch bei jeder Schnee- und Glattemeldung – Ihre Räumpflicht ist dauerhaft abgesichert, unabhängig von Ihrer Anwesenheit.
Schneeräumung · Streudienst · Dauervertrag oder Abruf · ab 6:00 Uhr · Festpreis